Anlage 2 KfzSTFPrV
(zu § 13) Zeugnisinhalte
Anlage 2 KfzSTFPrV
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 261, S. 11)
Anlage 2 KfzSTFPrV
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
7.
Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung,
8.
Bewertung der fahrzeugbezogenen Arbeitsaufgabe, des Fachgespräches und der system- und bauteilbezogenen Arbeitsaufgabe,
9.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
10.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
11.
die Gesamtnote in Worten,
12.
Befreiungen nach § 12.